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Datum: 07.12.2021

Informationen zur 29. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP

Im Innenbereich gilt die 2G+-Regelung ab 18 Jahre.

Zugang nur für geimpfte oder genesene, die zusätzlich noch über einen aktuellen Testnachweis verfügen müssen. Der Testnachweis kann entfallen, wenn die Maske durchgehend getragen wird, sowohl von der Lehrkraft als auch von dem/der Schüler*in.

Ausnahme: Menschen mit Booster Impfung. Der Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung.

Für alle Schüler*innen ab 6 Jahren gilt die Maskenpflicht (Ausnahmen sind Gesang und Blasinstrumente).

Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten brauchen keinen Test.

Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre die geimpft oder genesen sind, benötigenkeinen zusätzlichen Testnachweis, wenn sichergestellt ist, dass die Maske durchgehend getragen wird. Ansonsten ist ein Testnachweis notwendig.

Ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre die NICHT geimpft oder genesen sind, benötigen einen Testnachweis, auch wenn die Maske durchgehend getragen wird.

Hygieneregeln für den Präsenzunterricht

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage, bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

Ihre Kreismusikschule

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