Corona-Update
Nach der neuesten Corona-Landesverordnung gibt es folgende Änderung:
Für nichtimmunisierte Personen (ausgenommen Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler) gilt, vor Betreten der Kreismusikschule und deren Zweigstellen, die Vorlage eines negativen Coronatestergebnisses.
1. PoC-Antigen-Test (Testzentrum) maximal 24 Stunden alt.
2. PCR-Test maximal 24 Stunden alt.
3. PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung, der vor Betreten der Unterrichtsstätte durch eine Lehrkraft beaufsichtigt wird.
Nähere Informationen sind als Link der aktuellen Corona-Landesverordnung zu entnehmen: Corona RLP-Verordnung
Darüber hinaus gelten weiterhin die bereits praktizierten Hygienevorschriften.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund.
Ihre Kreismusikschule