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Datum: 24.10.2021

Corona-Update

Nach der neuesten Corona-Landesverordnung gibt es folgende Änderung:

Für nichtimmunisierte Personen (ausgenommen Kinder bis einschließlich 11 Jahre oder Schülerinnen und Schüler) gilt, vor Betreten der Kreismusikschule und deren Zweigstellen, die Vorlage eines negativen Coronatestergebnisses.
1. PoC-Antigen-Test (Testzentrum) maximal 24 Stunden alt.
2. PCR-Test maximal 24 Stunden alt.
3. PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung, der vor Betreten der Unterrichtsstätte durch eine Lehrkraft beaufsichtigt wird.

Nähere Informationen sind als Link der aktuellen Corona-Landesverordnung zu entnehmen: Corona RLP-Verordnung

Darüber hinaus gelten weiterhin die bereits praktizierten Hygienevorschriften.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund.

Ihre Kreismusikschule

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