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Gutscheine

Sie suchen nach einem originellen Geschenk oder möchten jemandem die Anregung geben, sich mit einer musikalischen Betätigung zu versuchen? Jetzt gibt es den Gutschein der Kreismusikschule!

Verschenken Sie einen Gutschein zum Besuch der Kreismusikschule Rhein-Hunsrück. Es spielt keine Rolle ob die oder der Beschenkte bereits an der Kreismusikschule unterrichtet wird oder erst mit dem Unterricht beginnen möchte.

Und das Beste: Sie zahlen erst, wenn der Gutschein eingelöst wird!

Wo erhalte ich den Gutschein?

Den Gutschein erhalten Sie ausschließlich über das Büro der Kreismusikschule. Wir empfehlen eine Voranmeldung; per Telefon 06761  7068 oder Mail an kreismusikschule@rheinhunsrueck.de.

Verfahren, Gültigkeit und Mindestwert

Verfahren

Sie erhalten den Gutschein in der Kreismusikschulen. Sie entscheiden, ob Sie einen bestimmten Geldbetrag oder eine Anzahl an Unterrichtsstunden verschenken.

Diesen Gutschein verschenken Sie dann an die gewünschte Person.

Wenn diese sich zum Unterricht an der Kreismusikschule anmeldet oder ihn einlöst, weil sie schon Unterricht bei uns erhält, schicken wir Ihnen eine Kopie des eingelösten Gutscheines und eine Zahlungsaufforderung mit den zur Zahlung nötigen Angaben. Sie erhalten bei Aushändigung des Gutscheines ein Merkblatt mit allen wichtigen Details.

Gültigkeit

Der Gutschein muss innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum eingereicht werden. Er ist nicht auf andere Personen übertragbar. Teileinlösungen oder Barauszahlungen sind ausgeschlossen.

Mindestwert

Für einen Gutschein mit Geldwert gilt ein Mindestwert von 100 €.

Soll der Gutschein auf eine Anzahl von Unterrichtsstunden ausgestellt werden, ist der Wert von folgenden Faktoren abhängig:

  • Das Entgelt für Unterrichtsstunden variiert je nach Unterrichtsform.
  • Für Neuaufnahmen im Instrumentalunterricht wird eine Aufnahmegebühr von 10 € fällig.

Gerne berät Sie der Schulleiter bei der Suche nach einem passenden Modell.

Schul- und Entgeltordnung

Die Schul- und Entgeltordnung der Kreismusikschule gilt auch bei Gutscheinen uneingeschänkt.

Möglichkeiten den Gutschein einzulösen

Neuanmeldungen

Bei Neuanmeldungen muss ein entsprechender Unterrichtsplatz vorhanden sein oder gegebenenfalls auf den nächsten freien Platz gewartet werden (Platzreservierungen sind möglich). Eine Übersicht der Unterrichtsorte und -fächer finden Sie auf unter der Rubrik "Unterrichtsorte".

Unser Büro gibt Ihnen gerne Auskunft über aktuell freie Unterrichtsplätze, so können Sie Ihr Geschenk konkretisieren.

Schnuppertermine

Sie können Schnuppertermine vereinbaren um die Eignung und Neigung für das gewählte Fach zu überprüfen.

Gutschein bei bereits bestehendem Unterricht

Selbstverständlich können Sie den Gutschein an jemanden verschenken, der bereits im Unterricht ist. Die beschenkte Person reicht den Gutschein bei uns ein und Sie erhalten die Rechnung.

Wie wird bezahlt?

Mit dem Gutscheinkauf verpflichtet sich der Gutscheingeber, den im Gutschein eingesetzten Betrag 12 Monate bereit zu halten. Bei Einlösung des Gutscheines erhält der Gutscheingeber eine entsprechende Zahlungsaufforderung.

Bitte nehmen Sie keinesfalls vorher eine Überweisung vor, da das Geld ansonsten nicht korrekt zugeordnet werden kann.

Falls der Gutschein auf Unterrichtsentgelt angerechent werden soll, muss der Gutscheinnehmer bereits im Unterricht sein oder eine Unterrichtsvereinbarung abgeschlossen haben. Die Unterrichtsvereinbarung mit der Kreismusikschule ist bindend.

Mit dem Gutschein wird der entsprechende Teil der Zahlungsverpflichtung übernommen.

 

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