3G-Regeln in der Kreismusikschule
Im Rhein-Hunsrück-Kreis gelten die neuen „3G-Regeln“ seit Dienstag, 24. August 2021, in der Kreismusikschule
Das heißt, wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Test-Nachweis vorweisen. Kinder bis 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen, ebenso Schülerinnen und Schüler.
Die Testung kann durch einen zertifizierten PCR-Test oder Schnell-Test und (bis auf wenige Ausnahmen) durch einen Selbsttest erfolgen.