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Datum: 28.03.2022

Informationen zur 32. Corona-Bekämpfungsverordnung

Beim außerschulischen Musik- und Kunstunterricht gilt die 3G-Regelung, d.h., es dürfen nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen oder getestete Personen anwesend sein.

Es gilt die Testpflicht (§ 2 Abs. 3 Satz 1).

Von der Testpflicht befreit sind:

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Minderjährige

Es besteht Maskenpflicht, die entfällt für die Dauer der Einnahme eines festen Platzes.

Hygieneregeln der Kreismusikschule

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