Informationen zur 32. Corona-Bekämpfungsverordnung
Beim außerschulischen Musik- und Kunstunterricht gilt die 3G-Regelung, d.h., es dürfen nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen oder getestete Personen anwesend sein.
Es gilt die Testpflicht (§ 2 Abs. 3 Satz 1).
Von der Testpflicht befreit sind:
- Geimpfte
- Genesene
- Minderjährige
Es besteht Maskenpflicht, die entfällt für die Dauer der Einnahme eines festen Platzes.
Hygieneregeln der Kreismusikschule