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Datum: 02.11.2020

Kreismusikschule bleibt für den Unterrichtsbetrieb weiterhin geöffnet

Nach der ab 2. November 2020 geltenden zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12.CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020 bleiben die Musikschulen für den Unterrichtsbetrieb weiter geöffnet unter der Maßgabe, dass das bestehende Hygienekonzept Musik für Rheinland-Pfalz beachtet wird (§ 14 Absatz 2., letzter Satz, § 15 Absatz 2).

 

Dies bedeutet

  •  Der Instrumental- und Gesangsunterricht findet als Präsenzunterricht statt. Während des Unterrichts besteht Maskenpflicht für LehrerInnen, SchülerInnen und Begleitpersonen.

       Ausnahmen von der Maskenpflicht

  1. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  2. Menschen mit einer Beeinträchtigung dürfen das Tragen der Masken selbst entscheiden.
  3. Blasinstrumente-  und Gesangs-Unterricht

 

  • Ensemble-Proben der Kreismusikschule (instrumental und vocal )  fallen bis zum 30.11.2020 aus.
  • Proben des Kammerorchesters und des Kammerchores finden im November nicht statt.
  • Die EMP-Angebote bis zwölf Personen (Musikschlümpfe, Musikzwerge, musikalische Früherziehung und Musizierkreise) finden unverändert statt; Gruppen ab 13 Personen werden teilnehmerreduziert durchgeführt.

 
Wir bitten alle Erwachsenen, die mit ihren Kindern an Kursen teilnehmen, auch während des Unterrichts die Atemmaske zu tragen.

 

In der Hoffnung auf baldige Besserung wünschen wir allen Durchhaltevermögen und viel Spaß beim Musizieren.

 

Bleiben Sie gesund,

Ihre Kreismusikschule Rhein-Hunsrück

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